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Fr, 04:54 Uhr
25.10.2019
Neues aus Sondershausen

Jahresrechnung 2018 der Stadt Sondershausen

Im Stadtrat von Sondershausen ging es gestern u.a. um die Jahresrechnung für das Jahr 2018...

Die Jahresrechnung 2018 wurde mit einem Sollüberschuss in Höhe von 3.535.937,81 €
abgeschlossen.

Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Volumen von 36.736.331,83 € ab. Der Vermögenshaushalt schließt mit einem Volumen der Einnahmen in Höhe von 9.554.104,51 € und der Ausgaben in Höhe von 6.018.166,70 € ab.

Daraus ergibt sich o.g. Sollüberschuss.


Der Kassenabschluss 2018 sieht folgendermaßen aus:

- im Verwaltungshaushalt entstand ein Istfehlbetrag von 787.410,00 €
- im Vermögenshaushalt entstand ein Istüberschuss von 1.803.306,95 €.

Der 1. Schritt der Haushaltsrechnung ist der Abschluss des Verwaltungshaushaltes.

- Der Sollüberschuss des VWH in Höhe von 5.715.349,35 € wird zum Ausgleich dem Vermögenshaushalt zugeführt.
- Die Pflichtzuführung gem. § 22 (1) ThürGemHV konnte in erforderlicher der Höhe der Tilgungsleistungen von Krediten in Höhe von 629.579,34 € geleistet werden. Es entstand ein Überschuss in der,, Freien Finanzspitze“ in Höhe von 5.085.770,01€.

Der 2. Schritt der Haushaltsrechnung ist der Abschluss des Vermögenshaushaltes.

- Hier entstand durch die Gegenüberstellung der bereinigten Solleinnahmen zu den bereinigten Sollausgaben ein Sollüberschuss in Höhe von 3.535.937,81€ = Sollüberschuss der Jahresrechnung 2018. Dieser Sollüberschuss wird zum Abschluss der Jahresrechnung der Rücklage zugeführt.

- Im Vermögenshaushalt wurden neue Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.527.966 € sowie neue Haushaltseinnahmereste in Höhe von 2.975.035 € gebildet.
Der Sollüberschuss der Jahresrechnung 2018 wurde hauptsächlich erreicht durch:

- Mehreinnahmen Gewerbesteuer + 2.678.000 €,
- Mehreinnahmen Gemeindeanteile der
- Einkommens- und Umsatzsteuer + 92.000 €,
- Mehreinnahmen Zuweisungen/Zuschüsse + 236.000 €,
- Einsparungen Personalkosten - 377.000 €,
- Mehrausgaben für Gebäudeunterhaltung - 457.000 €.

Die Betriebsmittelrücklage (Liquiditätsrücklage) in Höhe von 622.503,00 € steht gem. § 20 (2) Thuringer Gemeindehaushaltsverordnung in voller Höhe zur Verfügung.
Im gesamten Haushaltsjahr 2018 mussten keine Kassenkredite in Anspruch genommen werden.

Per 31.12.2018 bestand eine Gesamtverschuldung von 3.918,61 T€, das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 178,33 Euro/ Einwohner.
Der Landesdurchschnitt der Kommunen in Thüringen beträgt lt. Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik vom 23. Juli 2019 738 €/Einwohner.

Die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2018 kann erst nach der örtlichen Prüfung und nach der öffentlichen Feststellung der Jahresrechnung durch den Stadtrat gemäß §80 Abs. 3 ThürKO erfolgen.
Autor: khh

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