eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 13:58 Uhr
16.02.2021
Thüringer Handwerk will als Termin den 1. März

Alle körpernahen Dienstleistungen wieder öffnen!

Angesichts der heutigen Beratungen des Kabinetts und kurz bevorstehender Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung des Freistaates fordern die Handwerkskammern in einem offenen Brief an Ramelow, Gesundheitsministerin Werner und Wirtschaftsminister Tiefensee die Öffnung aller körpernahen handwerklichen Dienstleistungen zum 1. März...

In den vergangenen Wochen erreichten die Handwerkskammern in Thüringen alarmierende Informationen aus dem Friseur- und Kosmetikerhandwerk. Die Unternehmen befinden sich seit dem 16. Dezember 2020 im Lockdown. Eine Umfrage unter den betroffenen Mitgliedunternehmen dieser Branche zeigte bereits Ende Januar, dass nur noch jeder Zweite über finanzielle Reserven für maximal vier Wochen verfügt.

„Wir begrüßen es daher sehr, dass zum 1. März die Friseursalons wieder öffnen dürfen. Die nun vorgesehene Öffnung nimmt diesen Betrieben und ihren Beschäftigten ein Stück Existenzangst. Das ist auch eine Würdigung der von unseren Betrieben ausgearbeiteten und umgesetzten Hygienekonzepte. Die Betriebe werden das entgegengebrachte Vertrauen rechtfertigen. Getreu dem Motto: ‚Wir wollen, dass alle gesund bleiben. Unsere Betriebe auch.‘ Dies kann aber nur ein erster kleiner Schritt sein“, so Stefan Lobenstein, Präsident der Handwerkskammer Erfurt. Völlig unverständlich sei es jedoch, dass dagegen weitere körpernahe handwerkliche Dienstleistungen wie Kosmetik, Nageldesign und Fußpflege weiterhin geschlossen bleiben sollen.

„Die Berufe sind so miteinander verwoben, dass eine Trennung nicht sinnvoll ist. Zudem erfordert die große wirtschaftliche Not gerade in diesen Branchen mit ihren vielen Soloselbstständigen eine schnelle Öffnung. Die Überbrückungshilfen sind erst seit wenigen Tagen zu beantragen und decken bei Weitem nicht den Ausfall ab. Dass nunmehr wieder nur ein Teil der körpernahen Dienstleistungen geöffnet werden soll, entbehrt jeder plausiblen Grundlage“, macht Stefan Lobenstein deutlich.

Bisher sei zudem noch kein nachweislicher Fall bekannt, in dem das Virus in einer Einrichtung der körpernahen handwerklichen Dienstleistungen übertragen wurde - Dank höchster Hygienemaßnahmen und Einhaltungen der Auflagen (FFP2-Schutzmaske, Handschuhe, Abstand, Lüften, Personenanzahl etc.). Bei einer weiteren Verlängerung des Lockdowns über den 1. März hinaus drohe ein massiver Anstieg der Insolvenzen, die bereits jetzt in erhöhtem Maße zu verzeichnen sind.

Es sei daher unerlässlich, eine genaue Abwägung von Gesundheitsschutz auf der einen Seite und der Zerstörung von zahlreichen Existenzen auf der anderen Seite vorzunehmen.

„Deshalb fordern wir eindringlich, dass die Kosmetiker*innen, Nageldesigner*innen und Fußpfleger*innen bei den mit der neuen Verordnung des Freistaates Thüringen einhergehenden Lockerungen analog zu den Friseur*innen ebenfalls unter Einhaltung strenger Hygienestandards ab dem 1. März öffnen dürfen“, drängt der Präsident der Handwerkskammer Erfurt im Interesse aller betroffenen Handwerksunternehmen.
Autor: red

Kommentare
Fienchen
16.02.2021, 15.31 Uhr
Bitte unbedingt,
mein Vater ist im Pflegeheim und war zuletzt mitte November 2020 bei der Fußplege.....
enzo2002
16.02.2021, 15.52 Uhr
Sinnvoll
Die Argumente sind sinnvoll.
Wäre wünschenswert wenn sie Gehör finden würden.
Die Hygienemassnahmen sind bei Kosmetikern identisch wie beim Friseur.
Kobold2
16.02.2021, 16.49 Uhr
Die Fußpflege
Ist und war von den Schließungen nicht betroffen.
Fienchen
16.02.2021, 17.05 Uhr
Mein Vater
hatte seine letzte Fußpflege Mitte Nov. 2020.Was soll diese Bemerkung. Ich weiß auch nicht warum die Fußpflege nicht ins Pflegeheim darf. In anderen Heimen ist es möglich.... bei meinem Vater nicht......
Kobold2
16.02.2021, 17.29 Uhr
Das ist ja
Das wohl eher Sache des Heims und nicht der Politik.Physiotherapeuten dürfen ja auch in die Heime. Aber es ist nicht so, wie hier schon mal fälschlich behauptet wurde, das die Fußpfleger nicht arbeiten dürften.
Micha123
16.02.2021, 17.35 Uhr
Fußpflege ist nicht gleich "Fußpflege"
Vielleicht macht es ja auch den Unterschied, dass es Fußpflege gibt und medizinische Fußpflege - Podologie. Letztere wurde immer durchgeführt, auch in Heimen und und und. Weil es medizinisch notwendig ist, durch bestimmte, chronische Erkrankungen - wie zum Beispiel Diabetes.
Die Podologie hat nichts mit der normalen Fußpflege zu tun, welche man selbst, durch Angehörige oder Pflegepersonal durchführen kann.
Es gibt extra ausgebildete Fachleute dafür, bei Vorerkrankungen usw. erhält man eine Verordnung vom Arzt, kann so die Podologie machen lassen.
Kobold2
16.02.2021, 18.28 Uhr
Ja dann wissen es
ein paar Daumenkinder mal wieder besser, als die Frau meines Kollegen, die eine Praxis (nicht medizinisch) betreibt.
Aber so ist es hier nun mal, wenn die Wahrheit nicht ins persönliche Bild passt.
_________________________________________________
Anm. d. Red.: An dieser Stelle beenden wir diesen kleinen Chat.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr