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Mi, 20:30 Uhr
09.02.2022
Verfassungskompetenz liegt nicht beim Kreistag

Antrag der AfD von Tagesordnung genommen

Heute fand die erste öffentliche Sitzung des Kreistages in diesem Jahr, in der Rotbart Arena in Bad Frankenhausen statt. Es waren 32 Kreistagsmitglieder anwesend. Im einem kurzen, öffentlichen Teil gab es gleich zwei brisante Beschlüsse...



Die Kreistagsmitglieder stimmten über die Mitglieder für das Kuratorium der Kyffhäuser-Stiftung ab. Der Kreistag darf zwei zusätzliche Koratoriumsmitglieder benennen. Sie werden aus der Mitte es Kreistages bestimmt. Im Rahmen der regelmäßig abgehaltenen Sitzungen des Kuratoriums wird über die aktuellen Themen und den zutreffenden Entscheidungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Kyffhäuserkreises entschieden. Raimund Scheja und Thomas Gehlhaar standen zur Wahl. Es gab 32 Ja-Stimmen und eine Enthaltung von der AfD. Somit wurde der Beschluss mehrheitlich angenommen.

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Der zweite Beschluss befasste sich mit dem Antrag der AfD-Fraktion. Sie hatte ihn rechtzeitig eingebracht und somit wurde er auf die Tagesordnung gesetzt. Der Antrag beinhaltete einen maximalen Ermessensspielraum für Beschäftigte im medizinischen Bereich bzgl. der Impfpflicht im Kyffhäuserkreis.

Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes bekommt der Einreicher die Gelegenheit zu einem kurzen Statement. Herr Cotta (AfD) gab sein Statement ab. Daraufhin beantragte Mathias Strejc (SPD) diesem Antrag von der Tagesordnung zu streichen, da die Impfpflicht nur nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes umgesetzt werden kann.

Der Kreistag ist in der Unteren Gesundheitsbehörde eingebunden und arbeitet im sogenannten staatlichen Vollzug. Somit war die AfD mit Ihrem vorgebrachten Antrag an der falschen Stelle. Der Kreistag hat zu dieser Entscheidung keine Verfassungskompetenz.

Bei der Anstimmung über die Streichung des Antrages von der Tagesordnung, waren:
  • 25 Ja-Stimmen
  • 5 Nein-Stimmen
  • 2 Enthaltungen

Daraufhin wurde der Antrag von der Tagesordnung genommen.
Eva Maria Wiegand
Autor: emw

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Kommentare
A-H-S
10.02.2022, 01:33 Uhr
Die Diskussion verweigert
Wir haben bereits im ersten Satz der Einbringung klar gemacht, dass wir keine Grundsatzdiskussion über die Impfpflicht anstreben, weil der Kreistag tatsächlich nicht das entscheidungsbefugte Gremium zu diesem Sachverhalt ist. Trotzdem wird kein Kreistagsmitglied von der Hand weisen, dass die überstürzt eingeführte Impfpflicht im Med-Bereich zu herben Verwerfungen führen wird.

Rechnet man die verfügbaren Daten auf den Kyffhäuserkreis hoch, werden zum 16.3. circa 1.000 Personen gemeldet. Das Gesetz bestimmt die Gesundheitsämter zur durchführenden Behörde. Diese arbeiten derzeit schon an der Belastungsgrenze und werden schlichtweg keine 1.000 Einzelfälle aufnehmen, anhören, abwägen und begründen können.
Gut, darüber könnte man lächeln und denken "lasst sie sich doch totverwalten", würde es dabei nicht um Existenzen gehen.
Noch gravierender werden die Folgen für die sein, die von einem funktionierenden Gesundheits- oder Betreuungssystem abhängen. Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulanten Pflegedienste, Zahnarztpraxen, Rettungsdienste, Therapiepraxen, Dialyseeinrichtungen und Facharztpraxen, soziale Betreuungseinrichtungen für Behinderte, Kinderheime, selbst Taxen fallen unter den §20a IfSG.

Der Gesetzgeber hat die Folgen des §20a IfSG (Betretungsverbot) als Kann-Bestimmung formuliert. Sprich: es existiert ein Ermessen. Die Frage ist, wer entscheidet über das Ermessen? Der einzelne (kleine) Bearbeiter nach Gutdünken? Eher nicht. Gibt es Anweisungen aus Berlin? Wohl kaum, dann hätte man sich den Ermessensspielraum schenken können. Die Bewertung wurde explizit in die Hände der lokalen Ämter gelegt. Wer, wenn nicht der Landrat (der Kreistag) sollte über die Richtlinien des lokalen Vorgehens beraten und entscheiden?

Die Diskussion über das Vorgehen in dieser Causa haben die Blockparteien (SPD, CDU, Linke, FDP, Grüne) verweigert, in dem man sich für nicht zuständig erklärte. Besonders bei der CDU ist dieses Vorgehen verwunderlich, erklärte doch CDU-Merz erst am Dienstag "so wie die Bundesregierung beschlossen habe, könne es nicht bleiben". Frau Schweinsburg (Landrätin Greiz, CDU) sieht gar verfassungsrechtliche Bedenken. Die lokalen Ableger erklären sich lieber für nicht zuständig..
geloescht.20250302
10.02.2022, 11:10 Uhr
Danke für die Aufklärung, AHS!
Damit erübrigen sich weitere Vorwürfe der AfD-Basher, dass Ihre Partei kommunal weit weg und unsichtbar vom Wähler agieren würde.
DonaldT
10.02.2022, 12:09 Uhr
Impfpflicht
Da hätte wal entschieden werden können - im Interesse der Beschäftigten - aber alle waren dagegen, weil es von der AfD eingebracht wurde.
geloescht.20250302
10.02.2022, 22:36 Uhr
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