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Fr, 14:01 Uhr
11.12.2009

Reform auf dem Holzweg

Für Langzeitarbeitslose soll es auch künftig eine umfassende Betreuung „aus einer Hand“ geben. Dafür haben sich Vertreter der 18 Thüringer Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), der beiden Optionskommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA), Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen, heute bei einem Treffen mit Thüringens Arbeitsminister Matthias Machnig ausgesprochen...


„Wir sind uns einig, dass sich die Zusammenlegung der Betreuungsstrukturen bewährt hat“, fasste Machnig die Ergebnisse des Gesprächs zusammen: „Die vom Bund geplante Zerschlagung dieses Systems wäre ein Rückschritt zu mehr Bürokratie, größerer Rechtsunsicherheit und schlechterer Betreuung der Arbeitslosen.“

Nach Ansicht der Gesprächsteilnehmer sollen die ARGEn zu so genannte „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) weiterentwickelt und damit der ganzheitliche Betreuungsansatz beibehalten werden. „Zudem gab es die glasklare Forderung, dass diese Lösung verfassungsrechtlich abgesichert werden muss“, so der Arbeitsminister.

Das entspricht dem Kompromiss, den Bund und Länder bereits im Frühjahr 2009 ausgehandelt hatten. Auch die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK) hat sich Ende November erneut einstimmig für diese Lösung ausgesprochen. Dem gegenüber sieht das nunmehr vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Eckpunktepapier vor, dass Kommunen und Arbeitsagenturen ihre Leistungen zwar unter einem Dach, aber als getrennte Träger anbieten. Auf der Sonder-ASMK am kommenden Montag in Berlin werde er die ablehnende Haltung Thüringens zu diesem Vorschlag deutlich machen, kündigte Machnig an.

„Mit der geplanten Zerschlagung der bewährten Strukturen befindet sich die Bundesregierung auf dem Holzweg“, warnte Machnig. Nach Schätzung der ARGEn werden sich die Verwaltungskosten verdoppeln, weil der Verwaltungsaufwand steigt und neues Personal eingestellt werden muss. Zudem führe die Trennung der Betreuungskompetenzen zu Unsicherheit bei Mitarbeitern und den Arbeitsuchenden. Arbeitslose müssten künftig zwei Stellen anlaufen, was zusätzlichen Koordinierungsaufwand erzeugt.

„Das Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums enthält eine Vielzahl ungelöster Probleme“, erklärte Machnig. „Eine effektive Vermittlung und Betreuung von Arbeitsuchenden sieht anders aus.“ Zudem bestehe weiter Rechtsunsicherheit, weil auch gegen die vom Bund geplante Neuregelung Verfassungsklage erhoben werden könne. Viele Kommunen hätten angekündigt, sich statt der geplanten getrennten Trägerschaft gegegebenenfalls für das Optionsmodell zu entscheiden. Er werde prüfen, inwieweit dies rechtlich möglich ist bzw. welche rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten, sagte Machnig zu.

Zur Bekräftigung ihrer gemeinsamen Position wenden sich die Vertreter der ARGEn gemeinsam mit Thüringens Arbeitsminister Machnig deshalb in einem Offenen Brief an die neue Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen.

Den stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung.
Autor: nnz/kn

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