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Mo, 11:27 Uhr
30.08.2010

Richter Kropp: „Der Jäger aus Kurpfalz“

Für viele sind Ordnungswidrigkeiten Taten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr geschehen. Doch interessant wird es für die an solchen Verfahren beteiligten Juristen, wenn Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Normen geahndet werden. So wie es jüngst in Sondershausen geschehen ist...


Dort hatte der bald 73jährige Gerhard A. (Name geändert) im Gebiet des Kyffhäuserkreises eine Jagdpacht erworben. Doch den zahlreichen Aufforderungen des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises auf Vorlage diverser Unterlagen kam er nicht nach. So fehlte 2007/2008 die Streckenliste für sein Revier und im Verlauf des letzten Jahres die Wildursprungsscheine. Solche Listen wurden in der Folgezeit nicht oder nur unvollständig vorgelegt. Das Amt erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 85 Euro, gegen den der alte Herr „mit Abscheu“ Einspruch eingelegt hatte.

So kam es zur Hauptverhandlung vor der Bußgeldrichterin des Amtsgerichts Sondershausen oder auch nicht. Denn Gerhard A. erschien zum Termin nicht, so dass sein Einspruch verworfen wurde. Hiergegen hatte er auch kein Rechtsmittel eingelegt, so dass das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen ist.

Bereits 2005 war der streitbare Jäger aufgefallen, als er in seinem Revier dem Abschussplan nicht hinterherkam. Damals war der Betroffene in passender grüner Waidmannstracht erschienen, hatte aber auch dieses Verfahren verloren.

Solche Listen und Pläne sind keine juristische Spielerei, dienen sie doch der Sicherstellung der Durchführung einer ordnungsgemäßen Jagd. Nur so können die Jagdbehörden des Freistaates kontrollieren, dass nicht zu viele oder einseitig nur eine Tiergattung geschossen werden. Zudem ist es dem Jäger eine Kleinigkeit, solchen Vorgaben nachzukommen, zumal die Behörden im Freistaat hier hilfsbereit sind.

Bereits 2005 war es in der damaligen Hauptverhandlung aufgefallen, dass der Betroffene grottenschwerhörig war – bislang offensichtlich kein Grund, die Zuverlässigkeit des Jägers auf diesen Gebieten zu überprüfen.
Autor: nnz/kn

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Kommentare
Peppone
30.08.2010, 23:06 Uhr
„Ein Jäger aus Kurpfalz,
der reitet durch den grünen Wald und schießt das Wild daher, gar wie es ihm gefällt,…“ Für soviel Kenntnis alter Volkslieder bekommt der Autor des Beitrages meinen vollen Respekt! ;-)

Schöner Beitrag, zeigt er doch relativ breit gefächert einen Teil des Dilemmas, in dem das deutsche Weidwerk steckt, auch wenn mich der juristische Fall eher an den Soldaten Schwejk erinnert. ;-)

Hier mal meine Meinung zu dem Thema:

Die Jagdscheine stellt in Zukunft die Gemeinde oder Stadt aus, in deren Flur das Pachtrevier liegt. Das eingenommene Geld kommt der Gemeinde oder der Stadt zugute.

Den Abschussplan machen Verpächter und Jagdpächter untereinander aus, das ist eh gängige Praxis. Kein Verpächter und kein langfristiger Pächter haben ein Interesse daran, das Revier leer zu schießen oder im anderen Fall, bei der Haltung von „Zooparks“, tausende von Euronen an die landwirtschaftlichen Nutzer für Wildschäden zu zahlen. Dazu sind sie nämlich nach Gesetz verpflichtet.

Streckenlisten werden einmal pro Jahr formlos an den Verpächter und die Gemeinde oder Stadt gemeldet. Das reicht für die Statistik!

Wildursprungsscheine, Pflichttrophäenschauen, Wildzählungserfassungen und sonstige „sinnfreie“ Verwaltungsakte entfallen ersatzlos. Das braucht eh kein Mensch!

Vorteil: Kosten für Untere Jagdbehörde im Landkreis entfallen komplett. Kosten für Obere Jagdbehörde im Land werden wesentlich reduziert. Amtsgerichte müssen sich nicht mit Nonsens beschäftigen.

Nachteil: Mir fällt keiner ein!

Weidmannsheil
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