Mi, 18:54 Uhr
27.05.2020
Kommunalpolitiker äußern sich
Abwendung und Milderung drohender Gefahren
Im Kreisausschuss ging es heute um die Einleitung von notwendigen Maßnahmen zur Abwendung und Milderung drohender Gefahren durch die Corona-Pandemie...
Dem folgendem Beschlussvorschlag folgte der Kreisausschuss bei zwei Enthaltungen
Die Landrätin des Kyffhäuserkreises wird beauftragt, zur Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Infektionen im Kyffhäuserkreis entsprechend der den Landkreisen und Gesundheitsämtern zugewiesenen Aufgaben als untere Gesundheitsbehörde gemäß Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) alle notwendigen Maßnahmen und Beschaffungen zwingend vorzunehmen.
Dazu gehören insbesondere die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (pSA) wie z.B. Atemschutzmasken, Schutzanzüge, Mund- und Nasenschutz, die Beschaffung von Desinfektionsmitteln sowie die entsprechende Einrichtung einer Abstrichstelle und Infektionspraxis. Diese Beauftragung umfasst auch die ggf. notwendige Beschaffung von erforderlichen weiteren Präventionsmaßnahmen, ggf. Impfstoff. Die Beschaffung erfolgt nach Abstimmung im "Corona-Krisenstab entsprechend den Empfehlungen des Gesundheitsamtes.
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Die Beschaffung von pSA und erforderlichen weiteren Präventionsmaßnahmen, ggf. Impfstoff sowie die Einrichtung einer Abstrichstelle bzw. einer Infektionspraxis entsprechend der Vorgaben des Gesundheitsamtes ist alternativlos und zwingend zu realisieren. Die Deckung der einzusetzenden Haushaltsmittel erfolgt aus der allgemeinen Rücklage, entsprechenden Entgelten bzw. aus den zu erwartenden finanziellen Unterstützungen gemäß Entwurf des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz.
Aus der Begründung von Landrätin, Antje Hochwind-Schneider (SPD)
Am 9. März 2020 wurde der erste Bürger des Kyffhäuserkreises positiv auf Covid-19 getestet. Bereits im Vorfeld hatte der Stab außergewöhnliche Ereignisse des Kyffhäuserkreises seit Ende Januar 2020 getagt und sich auf mögliche Corona-Infektionen vorbereitet.
Unterschiedliche Maßnahmen, wie z.B. die personelle Stärkung des Gesundheitsamtes, die Errichtung einer Bürgerhotline und eines Abstrichzentrums wurden vorbereitet und mit Auftreten der ersten Erkrankungen sofort umgesetzt. Insbesondere die sofortige personelle Stärkung des Gesundheitsamtes führte dazu, dass mögliche Infektionsherde schnell erkannt wurden. Gemäß § 16 des IFSG als Bundesgesetz müssen die zuständigen Behörden und die Gesundheitsämter die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren unverzüglich einleiten.
Dazu gehört auch insbesondere die Beschaffung von pSA. Durch das Tragen von pSA, auch von einfachen Mund- und Nasenschutz (MNS) schützt man sich und die umgebenden Personen vor Ansteckungsgefahren. Mögliche Infektionsketten können wirksam abgeschnitten werden.
Weitere zwingend erforderliche Maßnahmen sind der Aufbau und der Betrieb einer Abstrichstelle und einer Infektionspraxis. Beide Einrichtungen wurden auch auf Forderungen und in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem Ärztekollegium der KMG-Kliniken in Sondershausen und in Bad Frankenhausen und Mithilfe des DRK-Kyffhäuserkreisverbandes vorbereitet und realisiert.
Die Empfehlung und die fachlichen Vorgaben für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgte durch das Gesundheitsamt des Landkreises entsprechend § 16 IfSG. Auf das entsprechende Anordnungsrecht des Gesundheitsamtes wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.
Die Empfehlungen zur Beschaffung pSA umfasst auch die materielle Vorbereitung einer möglichen zweiten Infektionswelle im Kyffhäuserkreis.
Stefan Schard (CDU): Ist diese allgemeine Ermächtigung so notwendig und so dieser Beschluss?
Dazu Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele: Wir sind noch in der vorläufigen Haushaltsführung. Bei schnellen notwendigen Entscheidungen braucht die Verwaltung Handlungsspielraum. Es geht aber auch um solche Entscheidungen wie die schnelle Umsetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerhalb des Stellenplans, wie das im Rahmen der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes notwendig sein sollte (war in letzter Zeit bereits erfolgt, kn berichtete).
Jens Cotta (AfD): Mir ist der Beschluss zu pauschal. Es gäbe vor allem keine konkreten Zahlen.
Matthias Strejc (SPD): Wir sollten mit dem Beschluss zeigen, dass wir die bisherige Arbeit der Kreisverwaltung im Rahmen der Corona-Pandemie würdigen. Die entsprechenden konkreten Zahlen stehen bereits im Haushaltsentwurf, der nur noch in der nächsten Kreistagssitzung bestätigt werden muss.
Autor: khhDem folgendem Beschlussvorschlag folgte der Kreisausschuss bei zwei Enthaltungen
Die Landrätin des Kyffhäuserkreises wird beauftragt, zur Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Infektionen im Kyffhäuserkreis entsprechend der den Landkreisen und Gesundheitsämtern zugewiesenen Aufgaben als untere Gesundheitsbehörde gemäß Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) alle notwendigen Maßnahmen und Beschaffungen zwingend vorzunehmen.
Dazu gehören insbesondere die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (pSA) wie z.B. Atemschutzmasken, Schutzanzüge, Mund- und Nasenschutz, die Beschaffung von Desinfektionsmitteln sowie die entsprechende Einrichtung einer Abstrichstelle und Infektionspraxis. Diese Beauftragung umfasst auch die ggf. notwendige Beschaffung von erforderlichen weiteren Präventionsmaßnahmen, ggf. Impfstoff. Die Beschaffung erfolgt nach Abstimmung im "Corona-Krisenstab entsprechend den Empfehlungen des Gesundheitsamtes.
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Die Beschaffung von pSA und erforderlichen weiteren Präventionsmaßnahmen, ggf. Impfstoff sowie die Einrichtung einer Abstrichstelle bzw. einer Infektionspraxis entsprechend der Vorgaben des Gesundheitsamtes ist alternativlos und zwingend zu realisieren. Die Deckung der einzusetzenden Haushaltsmittel erfolgt aus der allgemeinen Rücklage, entsprechenden Entgelten bzw. aus den zu erwartenden finanziellen Unterstützungen gemäß Entwurf des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz.
Aus der Begründung von Landrätin, Antje Hochwind-Schneider (SPD)
Am 9. März 2020 wurde der erste Bürger des Kyffhäuserkreises positiv auf Covid-19 getestet. Bereits im Vorfeld hatte der Stab außergewöhnliche Ereignisse des Kyffhäuserkreises seit Ende Januar 2020 getagt und sich auf mögliche Corona-Infektionen vorbereitet.
Unterschiedliche Maßnahmen, wie z.B. die personelle Stärkung des Gesundheitsamtes, die Errichtung einer Bürgerhotline und eines Abstrichzentrums wurden vorbereitet und mit Auftreten der ersten Erkrankungen sofort umgesetzt. Insbesondere die sofortige personelle Stärkung des Gesundheitsamtes führte dazu, dass mögliche Infektionsherde schnell erkannt wurden. Gemäß § 16 des IFSG als Bundesgesetz müssen die zuständigen Behörden und die Gesundheitsämter die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren unverzüglich einleiten.
Dazu gehört auch insbesondere die Beschaffung von pSA. Durch das Tragen von pSA, auch von einfachen Mund- und Nasenschutz (MNS) schützt man sich und die umgebenden Personen vor Ansteckungsgefahren. Mögliche Infektionsketten können wirksam abgeschnitten werden.
Weitere zwingend erforderliche Maßnahmen sind der Aufbau und der Betrieb einer Abstrichstelle und einer Infektionspraxis. Beide Einrichtungen wurden auch auf Forderungen und in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem Ärztekollegium der KMG-Kliniken in Sondershausen und in Bad Frankenhausen und Mithilfe des DRK-Kyffhäuserkreisverbandes vorbereitet und realisiert.
Die Empfehlung und die fachlichen Vorgaben für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgte durch das Gesundheitsamt des Landkreises entsprechend § 16 IfSG. Auf das entsprechende Anordnungsrecht des Gesundheitsamtes wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.
Die Empfehlungen zur Beschaffung pSA umfasst auch die materielle Vorbereitung einer möglichen zweiten Infektionswelle im Kyffhäuserkreis.
Stefan Schard (CDU): Ist diese allgemeine Ermächtigung so notwendig und so dieser Beschluss?
Dazu Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele: Wir sind noch in der vorläufigen Haushaltsführung. Bei schnellen notwendigen Entscheidungen braucht die Verwaltung Handlungsspielraum. Es geht aber auch um solche Entscheidungen wie die schnelle Umsetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerhalb des Stellenplans, wie das im Rahmen der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes notwendig sein sollte (war in letzter Zeit bereits erfolgt, kn berichtete).
Jens Cotta (AfD): Mir ist der Beschluss zu pauschal. Es gäbe vor allem keine konkreten Zahlen.
Matthias Strejc (SPD): Wir sollten mit dem Beschluss zeigen, dass wir die bisherige Arbeit der Kreisverwaltung im Rahmen der Corona-Pandemie würdigen. Die entsprechenden konkreten Zahlen stehen bereits im Haushaltsentwurf, der nur noch in der nächsten Kreistagssitzung bestätigt werden muss.
Kommentare
DonaldT
27.05.2020, 19.42 Uhr
SPD "Politiker"
Der BM von Bad Frankenhausen verkennt wohl einiges, u.a. seine Aufgabe im Kreisausschuss:
Er hat der Verwaltung auf die Finger zu schauen! Er ist BM, also zuerst für die Bürger da und nicht für die Verwaltung.
Und seine Parteifreundin kann er privat loben, für die bisherigen "Leistungen" hat sie sich kein Lob verdient, ist sie nur anderen hinterhergerannt, hat teilweise defekte Masken zu überhöhten Preisen gekauft usw.
Da kann er sich auch gleich selbst loben, einfach dafür, dass er da ist und nicht wirklich noch etwas bezweckt.
Er hat der Verwaltung auf die Finger zu schauen! Er ist BM, also zuerst für die Bürger da und nicht für die Verwaltung.
Und seine Parteifreundin kann er privat loben, für die bisherigen "Leistungen" hat sie sich kein Lob verdient, ist sie nur anderen hinterhergerannt, hat teilweise defekte Masken zu überhöhten Preisen gekauft usw.
Da kann er sich auch gleich selbst loben, einfach dafür, dass er da ist und nicht wirklich noch etwas bezweckt.
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Frank1966
28.05.2020, 11.31 Uhr
Irritierende Meldung
Der Kreisausschuss beauftragt die Landrätin Maßnahmen zu ergreifen! Was hat Sie denn bis jetzt gemacht? Sind alle bisher ergriffenen Maßnahmen ohne jegliche Autorisierung erfolgt?
Auf welcher Grundlage ist der Kauf von 1 Mio. Masken für 1 Mio. Euro erfolgt? Wieviele Masken wurden bisher verkauft?
Hat wirklich jeder Einwohner des Kyffhäuserkreises 10 Masken gekauft oder hat man mal wieder Monopoly gespielt.
Ehrlich gesagt, tue ich mich etwas schwer, mit dem zeitlichen Ablauf zwischen dieser Meldung und den bisher ergriffenen Maßnahmen. Vielleicht kann mir jemand meinen Denkfehler aufzeigen.
Auf welcher Grundlage ist der Kauf von 1 Mio. Masken für 1 Mio. Euro erfolgt? Wieviele Masken wurden bisher verkauft?
Hat wirklich jeder Einwohner des Kyffhäuserkreises 10 Masken gekauft oder hat man mal wieder Monopoly gespielt.
Ehrlich gesagt, tue ich mich etwas schwer, mit dem zeitlichen Ablauf zwischen dieser Meldung und den bisher ergriffenen Maßnahmen. Vielleicht kann mir jemand meinen Denkfehler aufzeigen.
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A-H-S
29.05.2020, 19.01 Uhr
Zur irritierenden Meldung
@Frank1966
Es hat sich der AfD nicht erschlossen, warum es diesen Beschluss geben sollte und warum der Kreisausschuss darüber befinden soll.
Ja, der Kreisausschuss ist der Vergabeausschuss, wie die Verwaltung gerne betont. Wir sehen aber nicht, an welcher Stelle es hier um eine konkrete Vergabe geht. Vielmehr ist es eine Ermächtigung, eine Absegnung der getroffenen Maßnahmen und aller kommenden Entscheidungen. Alle bisherigen Beschlüsse bzgl. der Coronakrise wurden im Rahmen einer Eilentscheidung von der Landrätin getroffen.
Uns ist weder bekannt, welche Kostenstellen im einzelnen angesprochen worden, noch wie hoch die Kosten für diese Positionen sind.
Auch die Aussage "Diese Beauftragung umfasst auch die ggf. notwendige Beschaffung von erforderlichen weiteren Präventionsmaßnahmen, ggf. Impfstoff." ist in unseren Augen hochproblematisch. Man kann zum Impfen stehen wie man will, fest steht, dass es sich hierbei keinesfalls um einen erprobten Impfstoff handeln wird. An der Finanzierung eines derartigen Schnellschusses sollte sich der Kreis nicht beteiligen. Als warnendes Beispiel seien hier nur die Vorgänge rund um die Schweinegrippe genannt.
Und was die Bemerkung von Herrn Strejc betrifft: in diesem Antrag sind keinerlei Kosten aufgeführt. Wenn die an anderer Stelle stehen, ist das schön, das ist aber für diese Beschlussvorlage völlig irrelevant, weil eben nicht aufgeführt.
Es hat sich der AfD nicht erschlossen, warum es diesen Beschluss geben sollte und warum der Kreisausschuss darüber befinden soll.
Ja, der Kreisausschuss ist der Vergabeausschuss, wie die Verwaltung gerne betont. Wir sehen aber nicht, an welcher Stelle es hier um eine konkrete Vergabe geht. Vielmehr ist es eine Ermächtigung, eine Absegnung der getroffenen Maßnahmen und aller kommenden Entscheidungen. Alle bisherigen Beschlüsse bzgl. der Coronakrise wurden im Rahmen einer Eilentscheidung von der Landrätin getroffen.
Uns ist weder bekannt, welche Kostenstellen im einzelnen angesprochen worden, noch wie hoch die Kosten für diese Positionen sind.
Auch die Aussage "Diese Beauftragung umfasst auch die ggf. notwendige Beschaffung von erforderlichen weiteren Präventionsmaßnahmen, ggf. Impfstoff." ist in unseren Augen hochproblematisch. Man kann zum Impfen stehen wie man will, fest steht, dass es sich hierbei keinesfalls um einen erprobten Impfstoff handeln wird. An der Finanzierung eines derartigen Schnellschusses sollte sich der Kreis nicht beteiligen. Als warnendes Beispiel seien hier nur die Vorgänge rund um die Schweinegrippe genannt.
Und was die Bemerkung von Herrn Strejc betrifft: in diesem Antrag sind keinerlei Kosten aufgeführt. Wenn die an anderer Stelle stehen, ist das schön, das ist aber für diese Beschlussvorlage völlig irrelevant, weil eben nicht aufgeführt.
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Frank1966
29.05.2020, 19.59 Uhr
Danke A-H-S
Können Sie vielleicht noch in Erfahrung bringen, wieviele dieser 1 Euro Masken weiter verkauft wurden?
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tannhäuser
29.05.2020, 20.43 Uhr
Na immerhin...
...gibt's keine persönlichen finanziellen Interessen am Maskenverkauf.
Eine gewisse Frau Baumüller-Söder aus Bayern hat da andere Prioritäten, wie man so lesen muss...
Eine gewisse Frau Baumüller-Söder aus Bayern hat da andere Prioritäten, wie man so lesen muss...
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